Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma IMMOFOX GbR nachfolgend IMMOFOX genannt
(1) Mit einem neuartigen Dienstleistungskonzept unterstützt IMMOFOX den Verkauf von privaten Bestandsimmobilien. Im Mittelpunkt fachkundiger Leistungen von IMMOFOX steht die kompetente Unterstützung beim Verkauf der Immobilie.
(2) Nachfolgend regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das vertragliche Verhältnis zwischen Auftraggeber und IMMOFOX für die von IMMOFOX angebotenen Leistungen.
(1) Unter Auftrag wird verstanden, wenn ein Auftraggeber digital oder schriftlich IMMOFOX zur Erbringung einer Dienstleistung zum Verkauf einer Immobilie beauftragt.
(2) Ein Auftrag an IMMOFOX kommt dann zustande, wenn ein Auftraggeber über die Internetseite von IMMOFOX oder schriftlich einen Auftrag erteilt. Mit Auftragserteilung schuldet der Auftraggeber IMMOFOX eine Vergütung der in III. beschriebenen Dienstleistungen.
(3) Der Auftraggeber muss sich als Neukunde über einem Nutzernamen und Passwort registrieren. Jeder Auftraggeber ist verpflichtet, seinen Nutzernamen und Passwort vor dem Zugriff Dritter zu schützen, so dass ein Missbrauch ausgeschlossen ist. In diesem Zusammenhang stellt der Auftraggeber IMMOFOX von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergibt.
(1) Folgende Leistungen werden dem Auftraggeber von IMMOFOX aufgrund der Auftragserteilung erbracht:
(2) Unter Erstellung einer Verkaufswerteinschätzung versteht man das "Abgeben eines Urteils über einen möglichen Verkaufspreis". Diese Verkaufswerteinschätzung unterstützt den Auftraggeber zur Festlegung seines Verkaufspreises. IMMOFOX übernimmt nur gegenüber dem Auftraggeber Verantwortung für den Inhalt dieser Verkaufswerteinschätzung. Sollte der Auftraggeber diese Verkaufswerteinschätzung oder andere Angaben aus dieser Dritten zur Verfügung stellen, so muss der Auftraggeber diesem Dritten deutlich machen, dass IMMOFOX hinsichtlich des Inhaltes der Verkaufswerteinschätzung keinerlei Verantwortung gegenüber diesen Dritten übernimmt.
(3) Der Auftraggeber entscheidet selbst über den Verkaufspreis, den er von potentiellen Käufern haben möchte.
(4) Der Auftraggeber oder eine durch ihn bevollmächtigte Person wird von der Datenerfassung durch IMMOFOX bis zur Unterzeichnung des Datenblattes vor Ort anwesend sein.
(5) Der Auftraggeber garantiert, dass er uneingeschränkt berechtigt ist, über die angebotenen Immobilien zu verfügen.
(6) Für Informationen, Inhalte und Richtigkeit der übergebenen und veröffentlichten Daten ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Er hat hierbei die Pflicht, alle für die Entscheidung notwendigen Merkmale, eventuelle Schäden und Eigenschaften der angebotenen Immobilien wahrheitsgemäß anzugeben, zu kontrollieren und Fehler in diesen IMMOFOX unverzüglich zu melden. Er verpflichtet sich, nur Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.) nicht verletzen oder nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen. In diesem Zusammenhang stellt der Auftraggeber IMMOFOX von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche sich aus der Verletzung dieser Verpflichtungen ergeben. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er bei unrichtigen oder unterlassenen Informationen von einem Käufer gegenüber zur Haftung verpflichtet sein kann.
(7) Sobald die angebotene Immobilie verkauft wurde oder nicht mehr zur Verfügung steht, hat der Auftraggeber die Pflicht, dieses unverzüglich IMMOFOX mitzuteilen.
(8) Der Auftraggeber hat alle Handlungen zu unterlassen, die eine Vertragserfüllung durch IMMOFOX behindern könnten oder unmöglich machen. IMMOFOX kann für keinen Schaden, der aus dieser Missachtung resultiert, haftbar gemacht werden, egal in welcher Form dieser Schaden entsteht.
(1) Die Beauftragung von IMMOFOX erfolgt für einen Zeitraum von 12 Monaten. Sie endet,
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Dem Auftraggeber wird nach abgeschlossener Objektdatenerfassung u. Verkaufswerteinschätzung ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Dieses besteht für 7 Tage ab Zugang der Verkaufswerteinschätzung beim Auftraggeber. Besteht der Auftraggeber vor Ablauf dieser Frist ausdrücklich auf die Weiterführung des Auftrages, so erlischt das Sonderkündigungsrecht.
(4) Eine Kündigung des Auftrags ist nur wirksam, wenn sie schriftlich oder elektronisch erfolgt.
Im Falle der ordentlichen Kündigung muss sie, bis zum 15. eines jeden Monats zum Ende des jeweiligen Monats erfolgen. Eine Angabe von Gründen ist nur im Falle der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund erforderlich.
(1) Für die Tätigkeit von IMMOFOX aus dem Dienstleistungsauftrag, verpflichtet sich der Auftraggeber eine Vergütung in Höhe von insgesamt EUR 990,00 inklusive Mehrwertsteuer an IMMOFOX zu zahlen. Die geschuldete Vergütung aus dem Auftrag ist mit dem Tag der Veröffentlichung im Internet fällig.
(2) Der Vergütungsanspruch von IMMOFOX bleibt auch dann in voller Höhe bestehen, wenn der Auftraggeber die Immobilie vor Ablauf von 12 Monaten veräußert, bzw. vor Ablauf der Vertragslaufzeit kein Interesse mehr an der Veröffentlichung der Immobilienpräsentation auf der Internetseite von IMMOFOX hat und den Vertrag kündigt.
(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber die geschuldete Vergütung nicht fristgemäß erbringt, ist IMMOFOX berechtigt, das Objekt auf seiner Internetplattform inaktiv zu stellen.
(4) Beendet der Auftraggeber den Dienstleistungsauftrag durch Sonderkündigung gemäß IV. Absatz 3 vorzeitig, so beträgt die Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen EUR 400,00 inklusive Mehrwertsteuer und wird mit Zugang der Kündigung bei IMMOFOX fällig.
(5) Für den Fall, dass mehr als eine Person einen Auftrag erteilt haben, schulden sie die unter V.
Absatz 1 und 2 für die Leistungen von IMMOFOX vereinbarte Vergütung als Gesamtschuldner.
(1) IMMOFOX haftet nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung eines Immobilienkaufvertrages, die durch Angebote auf der Immobilienplattform von IMMOFOX zustande gekommen sind. Gleiches gilt für die ordnungsgemäße Erfüllung anderer Verträge, die durch ein Angebot auf den verlinkten Internetseiten der Kooperationspartner und sonstigen Dritten zustande gekommen sind. In diesem Zusammenhang betonen wir ausdrücklich, dass wir uns von den Inhalten der verlinkten Seiten distanzieren, da wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte dieser Seiten haben.
(2) Ebenso haftet IMMOFOX nicht für Schäden, die aus dem Missbrauch der übertragenen Daten entstehen.
(3) IMMOFOX übernimmt keine Gewähr für die technische Betriebsbereitschaft des Internets.
(4) Die Ansprüche des Auftraggebers gegen IMMOFOX bei Mängeln der erbrachten Leistung richten sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich durch nachfolgende Regelungen keine Abweichungen ergeben.
(5) Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch für Folgeschäden, bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder bei Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet. Außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist der Anspruch auf Schadenersatz zudem auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt und lässt das Recht von IMMOFOX zur vorherigen Nachbesserung oder Ersatzlieferung unberührt.
Die mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, welche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Dienste von IMMOFOX ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen ist der Sitz von IMMOFOX, soweit der Auftraggeber ein Kaufmann oder eine juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Auftraggeber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein oder werden, dann wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Falle, die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Zweck, der mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen erreicht werden soll, möglichst nahe kommt.